§ 38 SGB V – Krankenkasse übernimmt
Haushaltshilfe bei
Krankheit –
Kasse zahlt bis zu 90 %
Wenn Krankheit oder eine Operation den Alltag unmöglich macht, haben Sie gesetzlichen Anspruch auf Haushaltshilfe. FamiliaPlus beantragt alles – Sie zahlen nur eine kleine Zuzahlung.
Ihr gesetzlicher Anspruch
Wann haben Sie
Anspruch auf Haushaltshilfe?
Nach § 38 SGB V haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn sie aufgrund von Krankheit oder einer Operation ihren Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können.
FamiliaPlus kennt alle Voraussetzungen und unterstützt Sie dabei, Ihren Anspruch schnell und unkompliziert geltend zu machen.
Was wir übernehmen
Damit Sie sich
erholen können
Böden wischen, Staubsaugen, Bad und Küche putzen – alles was körperliche Belastung bedeutet.
Lebensmitteleinkauf, Apothekenbesuche und alltägliche Erledigungen die Sie entlasten.
Einfache Mahlzeiten zubereiten, damit Sie gut versorgt sind ohne sich anstrengen zu müssen.
Waschen, Trocknen und Zusammenlegen – körperlich entlastend nach Operationen.
Unterstützung bei der Betreuung von Kindern unter 12 Jahren im Haushalt.
Begleitung zu Terminen und Unterstützung bei der allgemeinen Haushaltsorganisation.
Wie es funktioniert
Von der Anfrage zur
Haushaltshilfe in 4 Schritten
Sie rufen uns an – wir klären in wenigen Minuten ob Anspruch besteht.
Ihr Arzt stellt eine Bescheinigung aus – wir erklären Ihnen genau was darin stehen muss.
FamiliaPlus übernimmt die komplette Antragstellung und Kommunikation mit Ihrer Kasse.
Oft bereits nach 24–48 Stunden kommt eine geprüfte Haushaltshilfe zu Ihnen.
Transparente Kosten
Was kostet die
Haushaltshilfe wirklich?
Ihre Kostenübersicht
Die Krankenkasse übernimmt nach § 38 SGB V einen Großteil der Kosten. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung von 1,25–5,00 Euro pro Stunde. Bei Kindern unter 12 Jahren im Haushalt bis zu 26 Wochen.
Kundenerfahrung
„Nach meiner Knie-OP war ich so froh, dass sich FamiliaPlus um alles gekümmert hat. Die Haushaltshilfe war schon da bevor ich aus dem Krankenhaus kam."— Michael B., Calw
Häufige Fragen